- Menschenrechte für Schwule

1982. Neujahrskonzert. Zwei nackte Männer stürmen die Bühne. In ihren Händen: Ein Banner, in Dreiecksform. Auf diesem steht geschrieben „Menschenrechte für Schwule“. Diese Aktion brachte das Feuilleton in Aufruhr und war dennoch symbolträchtig. Einerseits wurde mit dieser Aktion eine der prestigeträchtigsten Veranstaltungen Österreichs, ein Kulturerbe, das von Österreich nicht wegzudenken wäre, gestört. Andererseits war es im Fernsehen zu sehen, die ganzen Massenmedien stürzten sich auf diese Geschichte, es war eine Protestaktion der homosexuellen Bewegung, welche man nicht ignorieren konnte. Gleichzeitig zeichnet sich dadurch auch die Verwendung des rosa Winkels in Österreich ab. Gerade in Österreich eine überaus geschichtsträchtige Symbolik. In Österreich wurden homosexuelle Männer, genau wie Frauen, im von der Mehrheitsbevölkerung getragen nationalsozialistischen Regime verfolgt und ermordet. Die Verfolgung basierte auch auf Denunziation. Das bedeutet, dass homosexuelle Handlungen, oder der Verdacht auf diese, bewusst von Personen zur Anzeige gebracht wurde. Aufgrund der anhaltenden Illegalität homosexueller Handlungen wurden diesen Personen keine Entschädigung zu Teil. Öfters wurden Personen, die die KZs überlebt haben, in der zweiten Republik 1945 erneut inhaftiert. Erst 1984 wurde im KZ Mauthausen die Gedenktafel für homosexuelle Opfer des Holocausts angebracht. Darauf ist zu lesen: „Totgeschlagen. Totgeschwiegen. Die homosexuellen Opfer des Nationalsozialismus“. Homosexuelle hatten erst ab 1995, also genau ein halbes Jahrhundert nach dem Ende des zweiten Weltkrieges, die Möglichkeit Entschädigung von der Republik Österreich zu bekommen. 2005 wurden sie als offizielle Opfergruppe anerkannt. Erst im Jahre 2021, 50 Jahre nach dem Fall des Totalverbots der Homosexualität entschuldigte sich die Justizministerin Alma Zadić für die Verfolgung homosexueller Personen durch die zweite Republik.